Bisher hieß es in der Fahrschulausbildungsordnung "Theoretischer Unterricht" – das bedeutete: 14 Doppelstunden in der Fahrschule, Rahmenplan, Anwesenheitspflicht. Die Reform ersetzt das durch "Theoretischen Wissenserwerb". Der Gesetzgeber schreibt: "Der Erwerb des theoretischen Wissens obliegt hinsichtlich des Lernformats der eigenverantwortlichen Entscheidung des Fahrschülers." Das ist Formatfreiheit.
Was bedeutet Formatfreiheit für deine Theorie?
Kein Rahmenplan mehr, keine Mindeststunden, kein Ausbildungsplan mit Aushangpflicht. Du wählst: synchron in der Fahrschule, asynchron per Online-Angebot deiner Fahrschule oder digital per App und YouTube. Die Fahrschule darf weiterhin Theorie anbieten – in Präsenz, digital, synchron oder asynchron – aber sie muss nicht. Und du musst nicht.
Formatfreiheit: Was bleibt gleich?
Die Theorieprüfung selbst ändert sich nicht. TÜV/DEKRA, Fragenkatalog, Bewertung – alles beim Alten. Die Formatfreiheit betrifft nur den Weg dorthin. Das Ziel bleibt gleich: Die Prüfung bestehen und sicher fahren.